Antrag auf Ausstellung eines Fischereischeines
Wer die Fischerei ausübt, muss einen gültigen Fischereischein besitzen und diesen bei sich führen.
Voraussetzungen:
Der Fischereischein wird nur erteilt, wenn die für die Ausübung der Fischerei erforderliche Sachkunde (Sachkundenachweis) nachgewiesen wird. Nähere Informationen über den Erwerb des Sachkundenachweises erhalten Sie über das http://www.landratsamt-sigmaringen.de
Der Jugendfischereischein wird Jugendlichen zwischen dem 10. und dem 16. Lebensjahr erteilt. Er gilt aber nur unter Aufsicht eines mindestens 18 Jahre alten Inhabers eines Fischereischeines. Jugendfischereischeine werden bis zum 31.12. des Jahres, in dem der/die Jugendliche den 16. Geburtstag hat, ausgestellt.
Zur Erstausstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:
· Personalausweis/Reisepass
· 1 aktuelles Lichtbild
· Sachkundenachweis
· Antrag
Zur Verlängerung benötigen Sie folgende Unterlagen:
· Personalausweis/Reisepass
· bisheriger Fischereischein
Gebühren:
Jugendfischereischein: 11,00 Euro
Jahresfischereischein nach § 14 Abs. 3 LfischVO: 19,00 Euro
Fischereischein auf Lebenszeit 5 Jahre: 64,00 Euro
Fischereischein auf Lebenszeit 10 Jahre: 104,00 Euro
Antrag auf Ausstellung eines Fischereischeines
Antrag auf Ausstellung eines Bewohnerparkausweises
Auf Antrag werden vom Bürgerbüro Bewohnerparkausweise ausgestellt. Diese werden für ein Jahr befristet, die Gebühr beträgt 25,00 €
Satzung über die Verpflichtung der Straßen-
anlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege